2G ab 17.11.2021

2G ab 17.11.2021

 

Die Stadt Braunschweig hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese beschränkt viele Dienstleistungen auf gegen Corona geimpfte und genesene Menschen. Ein negativer Test ist nicht mehr ausreichen.

Da der Sport in Innenräumen betroffen ist, trifft diese Regelung auch auf uns zu.

Konkret bedeutet dies, dass ein Zutritt zum Studio durch uns leider nur noch erlaubt werden darf, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie sind vollständig geimpft (Eine vollständige Impfung kann durch einen Eintrag im Impfpass oder einem Zertifikat im digitalen Impfnachweis auf dem Smartphone nachgewiesen werden.)    oder
  2. Sie sind Genesen (Der Nachweis erfolgt über die Dokumentation des positiven PCR-Testergebnisses. Liegt diese nicht mehr vor, kann man sie sich neu ausstellen lassen. Der PCR-Test darf maximal 90 Tage alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen.)

 

Zudem muss im Studio eine FFP2-Maske (außer beim Training) getragen werden.