3G-Regel ab 24.02.2022

3G-Regel ab 24.02.2022

 

Die niedersächsische Winterruhe ist vorbei und die Omikron-„Wand“ bricht langsam in sich zusammen.

Wir freuen uns, dass es endlich aufwärts geht und wir hoffentlich alle das Schlimmste bezüglich Corona hinter uns haben. Selbstverständlich bleiben unsere umfangreichen Hygienemaßnahmen weiterhin in Kraft. Dazu gehört auch das regelmäßige Lüften und der Betrieb unseres leistungsstarken Luftreinigers.

Mit dem Ende der Winterruhe gilt bei uns wieder die 3G-Regel. Konkret bedeutet dies, dass ein Zutritt zum Studio durch uns erlaubt werden darf, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie sind vollständig geimpft (Eine vollständige Impfung kann durch einen Eintrag im Impfpass oder einem Zertifikat im digitalen Impfnachweis auf dem Smartphone nachgewiesen werden.)
  2. Sie sind Genesen (Der Nachweis erfolgt über die Dokumentation des positiven PCR-Testergebnisses. Liegt diese nicht mehr vor, kann man sie sich neu ausstellen lassen. Der PCR-Test darf maximal drei Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen.)
  3. Sie legen einen Testnachweis einer offiziellen Stelle (Testzentrum, Arzt) vor. (PCR-Test Gültigkeit 48 Stunden, PoC-Antigen-Test Gültigkeit 24 Stunden)