Erweiterte 3G-Regel ab 04.09.2021

Erweiterte 3G-Regel ab 04.09.2021

 

Am 02.09.2021 hat die Stadt Braunschweig eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese beschränkt viele Dienstleistungen auf gegen Corona geimpfte, negativ getestete oder genesene Menschen.

Auch der Sport in Innenräumen ist davon betroffen.

Konkret bedeutet dies, dass ein Zutritt zum Studio durch uns leider nur noch erlaubt werden darf, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie sind vollständig geimpft (Eine vollständige Impfung kann durch einen Eintrag im Impfpass oder einem Zertifikat im digitalen Impfnachweis auf dem Smartphone nachgewiesen werden.)
  2. Sie sind Genesen (Der Nachweis erfolgt über die Dokumentation des positiven PCR-Testergebnisses. Liegt diese nicht mehr vor, kann man sie sich neu ausstellen lassen. Der PCR-Test darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen.)
  3. Sie legen einen Testnachweis einer offiziellen Stelle (Testzentrum, Arzt) vor. (PCR-Test Gültigkeit 48 Stunden, PoC-Antigen-Test Gültigkeit 24 Stunden)